
Die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 (ASA-Richtlinie) fordert von Arbeitgebern in der Schweiz ein systematisches Sicherheitssystem (ASA-System). Sie beschreibt was ein Sicherheitssystem enthalten muss (10 Elemente), wann Spezialisten (Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure etc.) beigezogen werden müssen und wie Branchen-/Modell-Lösungen aufgebaut und genehmigt werden. SUVA bietet zu allen 10 Elementen praxisnahe Werkzeuge und Vorlagen zur Umsetzung.
Die EKAS legt ein 10-Punkte-Schema fest — das ist der Praxis-Baukasten für ein wirksames Sicherheitssystem:
Jedes Element ist dokumentations- und nachweisfähig zu gestalten; EKAS/SUVA liefern Vorlagen und Checklisten zur praktischen Umsetzung.
EKAS beschreibt zudem die Möglichkeit, sich branchenspezifischen (überbetrieblichen) Lösungen anzuschliessen (Branchenlösungen / Modelllösungen) — hierfür gibt es eine Wegleitung mit Genehmigungs- und Rezertifizierungsanforderungen (u. a. 5-Jahres-Rezertifizierung).
Wenn im Betrieb das nötige Fachwissen fehlt (z. B. für systematische Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung, Auswahl technischer Schutzmassnahmen oder Aufbau des ASA-Systems), muss der Arbeitgeber Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure oder andere ASA-Spezialisten beiziehen. EKAS definiert die konkreten Fälle und Anforderungen.
Sie haben ein Anliegen oder suchen fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung des Sicherheitssystems nach SUVA & EKAS 6508? Gerne helfen wir weiter.



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